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   LG Karlsruhe, 01.09.2006 - 3 O 390/05   

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https://dejure.org/2006,33822
LG Karlsruhe, 01.09.2006 - 3 O 390/05 (https://dejure.org/2006,33822)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.09.2006 - 3 O 390/05 (https://dejure.org/2006,33822)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. September 2006 - 3 O 390/05 (https://dejure.org/2006,33822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision eines Vorbeifahrenden mit der geöffneten Fahrertür eines parkenden Fahrzeugs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Falle der Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten Fahrertür eines parkenden Fahrzeuges; Ermittlung der Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht eines Einsteigenden oder Aussteigenden eines PKW anhand des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines an einem stehenden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2006 - 3 O 390/05
    Regelmäßig ist in solchen Fällen ein Seitenabstand von ca. 1 m einzuhalten (OLG Hamm, NZV 2004, 408; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVO Rn. 41 m. w. N.; KG Berlin, DAR 2005, 217).

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass grundsätzlich bei der Einhaltung eines zu geringen Seitenabstandes seitens des Vorbeifahrenden bei Anhaltspunkten dafür, dass mit einem - auch nur weiteren Öffnen - der Tür gerechnet werden muss, regelmäßig von einer höheren Mithaftung des Vorbeifahrenden auszugehen ist (OLG Hamm, a. a. O.; KG Berlin, DAR 2006, 149; AG Langenfeld, Schaden-Praxis 2000, 409, 410, OLG Hamm 1992, 181, 182; KG Berlin, DAR 2005, 217; vergl. auch OLG Rostock, Schaden-Praxis 1998, 455, 456).

  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03

    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2006 - 3 O 390/05
    Regelmäßig ist in solchen Fällen ein Seitenabstand von ca. 1 m einzuhalten (OLG Hamm, NZV 2004, 408; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVO Rn. 41 m. w. N.; KG Berlin, DAR 2005, 217).
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2006 - 3 O 390/05
    Kommt es - wie hier - in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) zu einem Verkehrsunfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Ein- oder Aussteigende seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat (KG, DAR 2004, 585; 2005, 217; OLG Hamm, NZV 2000, 209, 210; AG Tettnang, Schaden-Praxis 2005, 47, 48).
  • KG, 22.04.2004 - 12 U 330/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2006 - 3 O 390/05
    Kommt es - wie hier - in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) zu einem Verkehrsunfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Ein- oder Aussteigende seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat (KG, DAR 2004, 585; 2005, 217; OLG Hamm, NZV 2000, 209, 210; AG Tettnang, Schaden-Praxis 2005, 47, 48).
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